Habecks Heizungsgesetz ist tot! Die große Freiheit für 16 Millionen Hausbesitzer – endlich wieder Gas- und Ölheizungen erlaubt

vor 4 Monaten

Habecks Heizungsgesetz ist tot! Die große Freiheit für 16 Millionen Hausbesitzer – endlich wieder Gas- und Ölheizungen erlaubt
Bildquelle: NiUS

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des einstigen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck, vom Volksmund „Heizungsgesetz“ genannt, ist eines der unbeliebtesten Gesetze der Bundesrepublik. Es war einer der Gründe für das Auseinanderbrechen der Ampelkoalition im November 2024 und ein Ruhmesblatt für die FDP, die alles getan hat, um dieses bürokratische Monster zu entschärfen. Bis auf linke Lehrer, den antifaschistischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Wärmepumpenhersteller der Republik konnte kein Mensch das deutsche Heizungsgesetz ausstehen.

Weshalb CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2025 erfreulich deutlich festlegten: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Und einmal im Leben hat die Koalition Wort gehalten, denn in dieser Woche wurden die Eckpunkte für das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) vorgestellt. Um es gleich vorwegzunehmen: Das neue Gesetz ist kein Wunderding, aber deutlich besser als das alte.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, unterhält sich bei der Besichtigung eines Power-to-Heat-Pilotprojekts.

Um zu verstehen, wie verheerend Habecks Heizungsgesetz war, rekonstruieren wir es kurz.

Der Kern des alten Gesetzes besagte: Ab 2024 sollten alle Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. So etwas hätte – wenn überhaupt – nur mit Wärmepumpen, dem Anschluss an ein städtisches Fernwärmenetz oder ein kommunales Nahwärmenetz funktioniert. Theoretisch wäre es auch mit Wasserstoffheizungen, Hybridheizungen (z. B. ein Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer Wärmepumpe) oder Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets) gegangen, aber das sind exotische Varianten, die im wirklichen Leben keine fünf Prozent aller Heizungen betreffen, also keine Rolle spielen.

Alte Öl- und Gasheizungen in Bestandsbauten hätten nach Habecks Heizungsgesetz weiter betrieben werden dürfen, bis sie kaputt sind; dann aber hätten sie ausgetauscht werden müssen. Und dann hätte auch für sie (ab Mitte 2026 für Großstädte und ab Mitte 2028 für Kommunen) die 65-Prozent-Regel gegolten, was bedeutet: Dann hätten alle Öl- und Gasheizungen ebenfalls durch Wärmepumpen oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz ersetzt werden müssen. Spätestens ab Mitte 2028 hätten dann alle neu eingebauten Heizungen in ganz Deutschland die produzierte Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme decken müssen.

Einst Prestigeprojekt, heute ungewollt: das Gebäudeenergiegesetz.

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