Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angeregt, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket zu entkriminalisieren.
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisierte die SPD-Politikerin zum einen, dass die Strafverfolgung von Schwarzfahrern Ressourcen binde, „die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a StGB eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurde die Polizei 2024 diesbezüglich in mehr als 144.000 Fällen tätig.
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