Bevor sich das Land mit den Ideen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu einem Deepfake-Gesetz beschäftigen konnte, war ein anderer Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung bereits veröffentlicht. Dieser wurde jedoch bisher kaum diskutiert. Dabei hat es das Vorhaben in sich: Mit den Neuerungen sollen künftig Rasterfahndungen im Netz ermöglicht werden, die in der Zukunft auch dafür genutzt werden könnten, unliebsame Kritik zu bestrafen.
Am 12. März veröffentlichte das Justizministerium von Stefanie Hubig einen Referentenentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung. Im Fokus steht dabei der neue Paragraf § 98d, der es den Strafverfolgungsbehörden künftig erlauben soll, biometrische Daten aus Strafverfahren mit Inhalten im Internet abzugleichen.
Mit der Änderung will Hubig gegen Schwerkriminelle vorgehen – trifft aber möglicherweise die Falschen.
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