Die Staatsanwaltschaft Göttingen erhebt im Fall der getöteten 16‑jährigen Liana K. keine Anklage. Gegen den mutmaßlichen Täter Muhammad A. werde stattdessen ein Sicherungsverfahren geführt. Nach Einschätzung der Ermittler war der irakische Asylbewerber zur Tatzeit aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie schuldunfähig, berichtet die Junge Freiheit.
Nach bisherigen Ermittlungen soll A. die Jugendliche am 11. August am Bahnhof Friedland vor einen mit rund 100 Kilometern pro Stunde durchfahrenden Güterzug gestoßen haben. Liana K. kam dabei ums Leben. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil A. zum Tatzeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig war.
Anstelle einer Anklage reichte die Staatsanwaltschaft eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Göttingen ein. Ziel eines solchen Verfahrens ist nicht eine Freiheitsstrafe, sondern gegebenenfalls die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung oder einer Entziehungsanstalt.
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