Die Bundesregierung hat nach monatelangen Verhandlungen eine weitere Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, das auch als Heizungsgesetz bekannt ist. Der Entwurf von Wirtschaftsministerin Reiche und Bauministerin Hubertz passierte das Kabinett am Mittwochmorgen.
Das neue Gesetz soll jetzt „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen. Kern der Reform ist vor allem die Regelung, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist gestrichen worden. In Zukunft können auch weiterhin andere Heizungen eingebaut werden: Die Regierung will Hauseigentümern oberflächlich mehr Wahlfreiheit ermöglichen. Auch das im Heizungsgesetz vorgesehene Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde gestrichen.
Allerdings wird eine sogenannte „Bio-Treppe“ eingeführt. Demnach sollen neue Öl- und Gasheizungen sollen ab 2029 zunächst zu mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichem Gas oder Öl betrieben werden – so steigt der Mindestprozentsatz in drei Schritten, bis 2040 dann voraussichtlich 60 Prozent grüne Brennstoffe. Außerdem sollen Vermieter künftig bei fossilen Heizungen die Hälfte der „Folgekosten“ zahlen – konkret die Hälfte der Netzentgelte, des CO₂-Preises und der Kosten für biogene Brennstoffe.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











