Die Vergütung einer Abgeordnetentätigkeit war schon immer strittig. Einerseits sollen die Mandatsträger wirtschaftlich unabhängig sein, andererseits spiegeln ihre Leistung und ihr Arbeitsergebnis ein fünfstelliges Gehalt plus Aufwandsentschädigung und Privilegien oft nicht wider. Jedenfalls nicht im vierten Jahr einer bisher in der Bundesrepublik unbekannten Rezession.
Zum 1. Juli 2025 werden die Diäten der 630 Bundestagsabgeordneten (MdB) wieder steigen. Beschlossen wurde am 5. Juni, zu beschließen war nur, ob erhöht wird oder nicht. Das Maß der Steigerung richtet sich nach der Nominallohnentwicklung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten. Es ist sozusagen eine Halbautomatik, der unweigerlich der Ruch der Selbstbedienung anhaftet.
Die neue „Diät“ steigt um 606 Euro pro Monat auf dann 11.833 Euro (brutto), eine Summe, die den Normalverdiener beeindruckt. Für Geringverdiener, die meist am Ende des Geldes noch viel Monat vor sich haben, ist die Summe kaum vorstellbar. Hinzu kommt eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.350 Euro für den Unterhalt eines Wahlkreisbüros inklusive Mitarbeitern sowie Reisen und Material. Weiterhin werden Sachkosten in Höhe von 12.000 Euro jährlich erstattet, zum Beispiel für die Büroausstattung.
Was wird in anderen Ländern in den höchsten Parlamenten gezahlt? Teils weniger als in deutschen Landtagen. Beispiele (erstellt mit Hilfe von ChatGPT):
Frankreich: 577 Abgeordnete, 7.637 Euro (brutto), steuerfreie Pauschale für Amtsausgaben in Höhe von 5.373 Euro monatlich, kostenlose Bahnreisen, zeitweise Dienstwagennutzung Österreich: 183 Abgeordnete, 9.375 Euro (brutto), 14 Zahlungen und Budget für Mitarbeiter 4.950 Euro pro Monat, Pflichtversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung Polen: 460 Abgeordnete, 2.560 Euro (brutto) Grunddiät (nur für Abgeordnete ohne Nebeneinkünfte), 800 Euro (netto) parlamentarische Diät, monatliches Pauschalbudget zur Finanzierung des Wahlkreisbüros: ca. 4.000 – 4.450 Euro, kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Spanien: 350 Abgeordnete, Grundgehalt 3.127 Euro (brutto), 14 Zahlungen, Diäten (netto): 935 – 2.008 Euro je nach Wohnort, Taxi-Guthaben bis 3.000 Euro pro Jahr, Reisegeld 120 Euro pro Tag (Inland), 150 bei Auslandsreisen
Nebeneinkünfte sind im Bundestag übrigens unbegrenzt erlaubt, sie mindern die Diät nicht, sie müssen nur angezeigt werden. Bei Arbeitnehmern ist das schwieriger, sie müssen nachweisen, dass die Nebentätigkeit nicht die Leistung im Hauptberuf schmälert. Bundesminister hingegen können in den Ländern als Ministerpräsidenten kandidieren, dort wahlkämpfen und ihren Bundesministerjob in Teilzeit ausüben, so wie seinerzeit Norbert Röttgen (CDU) beim Landtagswahlkampf in NRW oder jüngst Nancy Faeser (SPD) in Hessen. Röttgen wurde damals wenigstens gefeuert.
Ein paar Privilegien werden traditionell gern genommen und beibehalten, so die Bahncard 100 erster Klasse, Flugkosten werden oft als Dienstreise vom Bundestag direkt oder indirekt der Fraktion erstattet. Abgeordnete und Regierungsmitarbeiter (die den Wanderzirkus Berlin-Bonn betreiben) sind die Vielflieger des Landes. Dennoch erheben einige den grünen Zeigefinger, wenn Max Mustermann aus Bottrop den einzigen Urlaub im Jahr am Ballermann verbringt und nicht mit Lastenrad und Fähre reist. Innerdeutsche Flugverbote, auch von einigen MdB schon gefordert, wären zu begrüßen. Die Eigenfinanzierung solcher Flüge wäre ein erster Schritt dahin.
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