Eigentlich sollen die Landesmedienanstalten den Jugendschutz sicherstellen, Sendelizenzen vergeben und die Einhaltung des Medienstaatsvertrags gewähren. Doch der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht eine neue Rolle für sie vor: Die Medienanstalten sollen Wächter des sogenannten Lügenverbots sein. Im Vertrag heißt es:
„Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“
Auszug aus dem Koalitionsvertrag.
Was bedeutet das genau? NIUS-Recherchen zeigen, dass die Landesmedienaufsichten schon heute das Netz auf Äußerungsdelikte hin durchsuchen, und zwar mithilfe Künstlicher Intelligenz. Die potenziellen Äußerungsdelikte, die sie dabei in großer Zahl entdecken, leiten sie an Ermittlungsbehörden weiter. Doch dieses Vorgehen wirft verfassungsrechtliche Fragen auf – insbesondere, wenn die Aufsichten bald gegen die Verbreitung „falscher Tatsachenbehauptungen“ vorgehen und damit Richter über Wahrheit und Lüge werden sollen.
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