Vor dem Landgericht Aschaffenburg (Nordbayern) hat das sogenannte Sicherungsverfahren gegen den Afghanen Enamullah O. (28), den zweifachen Messer-Killer von Aschaffenburg begonnen. Er kam in Fußfesseln. Ein „Sicherungsverfahren“ ist ein gerichtliches Verfahren, das statt eines regulären Strafprozesses geführt wird, wenn der Beschuldigte laut Gutachten schuld- oder verhandlungsunfähig ist.
Im Januar dieses Jahres hatte der Afghane im Aschaffenburger Schöntal-Park Yannis (†2) und Familienvater Kai-Uwe D. (†41) mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser erstochen, nachdem er sich laut Anklage mit „Motivierender Kampfmusik“ (Videotitel) auf seinem Handy in einen Blutrausch gesteigert hatte. Zu der Zeit war im Park eine Kita-Gruppe unterwegs.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft überholte O. die Gruppe, riss Kindern Mützen und Schals vom Kopf, zog den zweijährigen Yannis aus dem Wagen – und stach mehrfach auf ihn ein. Kurz darauf griff er auch nach der gleichaltrigen Elin und verletzte sie schwer.
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