Die Spanierin Noelia Castillo Ramos ist am Donnerstagabend im Alter von 25 Jahren verstorben. Sie starb in einem Krankenhaus in Barcelona auf eigenen Wunsch und gegen den Willen ihrer Eltern, wie das Gesundheitsministerium der Region Katalonien mitteilte. Sie ist damit die jüngste Person, die in Spanien auf eigenen Wunsch stirbt. Seit fünf Jahren ist es in Spanien Ärzten möglich, diesen Wunsch suizidaler Menschen zu erfüllen.
Laut eigener Angabe geht ihr Todeswunsch auf eine Gruppenvergewaltigung in einer Jugendeinrichtung durch minderjährige Täter im Jahr 2022 zurück. In der Folge versuchte sie am 4. Oktober 2022, sich das Leben zu nehmen, indem sie aus dem fünften Stock sprang. Wie die Zeitung El Mundo berichtete, erlitt sie eine schwere und irreversible Schädigung des Rückenmarks – eine vollständige Paraplegie, die sie von der Hüfte abwärts lähmt und mit starken Nervenschmerzen sowie Inkontinenz einhergeht. Nach der Diagnose einer unumkehrbaren Querschnittslähmung entschied sie sich im Jahr 2024, aktive Sterbehilfe zu beantragen. Ihr Anliegen stieß in Spanien und darüber hinaus eine breite gesellschaftliche und juristische Diskussion an und führte zu einem langwierigen bürokratischen Prozess – ausgelöst durch ihren Vater, der sie am Leben halten wollte.
Zunächst erhielt sie die medizinische Freigabe und die Bestätigung der Kommission für Garantie und Bewertung Kataloniens, die alle gesetzlichen Voraussetzungen auf Grundlage des spanischen Euthanasiegesetzes als erfüllt ansah. Ihr Vater, unterstützt von der Organisation Abogados Cristianos, legte dann jedoch mehrere Rechtsmittel ein, um den geplanten Eingriff zu stoppen. Diese Klagen führten dazu, dass sich das Verfahren über fast zwei Jahre hinzog. Die katalanischen Gerichte bejahten schließlich Ramos’ Anspruch auf selbstbestimmtes Sterben. Auch der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigte dies und entschied, dass die Zustimmung des Vaters rechtlich nicht erforderlich sei. Nachdem das Verfassungsgericht den letzten Einspruch der Familie abwies, zog der Vater vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Doch auch dort blieb der Antrag auf einen einstweiligen Stopp des Eingriffs ohne Erfolg – im März 2026 gab er endgültig grünes Licht.
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