Am 1. Januar 2028 soll die neue EU-Behörde gegen Geldwäsche (AMLA) ihre Arbeit aufnehmen. Aktuell befindet sich die Behörde im Aufbau. Auf der Webseite der Behörde heißt es, dass AMLA Unternehmen überwachen soll, die in mindestens sechs EU-Staaten tätig sind und „einem hohen Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind“.
Der Sitz der Behörde soll in Frankfurt am Main eingerichtet werden. Sowohl die Union als auch die SPD haben bereits angekündigt, AMLA unterstützen zu wollen. AMLA soll vordergründig zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichtet werden. In der EU-Verordnung 2024/162 vom 31. Mai 2024, die die Aufgaben und Befugnisse von AMLA beschreibt, heißt es, dass Risiken im EU-Binnenmarkt im Zusammenhang mit Geldwäsche beobachtet und analysiert werden sollen.
Aufgabe der Behörde soll es aber auch sein, ein EU-weites Vermögensregister aufzustellen. Sämtliche Vermögenswerte von juristischen und natürlichen Personen sollen erfasst, zentral zusammengeführt und kontrolliert werden. Den Bürgern wäre es in der Folge damit auch kaum noch möglich, ihr Vermögen vor einem übergriffigen Staat zu schützen. Im Rahmen der Finanzkrise 2008/2009 schlug der IWF bereits vor, eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent vorzunehmen. Die technische Grundlage wäre hierfür mit einem Vermögensregister geschaffen.
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