Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Das Landgericht Berlin hat der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy in zentralen Punkten recht gegeben und dem Rechercheportal Correctiv drei Kernbehauptungen aus seiner Berichterstattung über das sogenannte Potsdam-Treffen untersagt. Die Entscheidung (27 O 379/25) markiert aber eine schwere Niederlage für die Plattform – und wirft ein neues Licht auf eine der einflussreichsten und umstrittensten Recherchen der vergangenen Jahre.
Das Gericht verbot Correctiv unter anderem die Formulierung, vom Treffen im November 2023 im Landhaus Adlon bei Potsdam bleibe „ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ zurück. Ebenso untersagt ist nun die Behauptung, Martin Sellner habe in seinem Vortrag eine „Ausbürgerungsidee“ für deutsche Staatsbürger geäußert. Und drittens: Die eidesstattliche Versicherung des Teilnehmers Erik Ahrens, die Correctiv später verbreitete und in der es heißt, Huy habe den „Vorschlag“ vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen“, darf in dieser Form nicht mehr veröffentlicht werden.
Das Landhaus Adlon: Schauplatz der Correctiv-Recherche über einen angeblichen Masterplan.
Das Landgericht Berlin (27. Zivilkammer) entschied in erster Instanz. Berufung ist möglich und angekündigt. Vertreten wurde Huy von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte (Dr. Carsten Brennecke und Prof. Dr. Ralf Höcker). Auf Seiten von Correctiv und Ahrens standen die Kanzleien JBViniol (Thorsten Feldmann) sowie Markus Goldbach.
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