Sogenannte „Besserverdiener“ müssen vom kommenden Jahr an mehr Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett hat höhere Einkommensgrenzen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen. Einkommen oberhalb dieser sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen bleiben beitragsfrei. Die Anhebung erfolgt jährlich nach einer festen Formel, welche die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres berücksichtigt.
▶ In der Rentenversicherung steigt die monatliche Bemessungsgrenze von derzeit 8.050 Euro auf 8.450 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 18,6 Prozent führt dies für Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen Gehalt zu einer monatlichen Mehrbelastung von gut 37 Euro. Arbeitgeber zahlen den gleichen Betrag.
▶ Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze, bis zu der Beiträge entrichtet werden müssen, von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











