„Stop imigracji“ steht auf dem Banner, der das Geländer der Brücke über der Oder schmückt; daneben eine Polenflagge und ein einsamer Campingstuhl. So sieht die improvisierte stationäre Patrouille des „Ruch Obronny Granic“ aus, also der polnischen „Grenzschutzbewegung“. Seitdem CSU-Innenminister Alexander Dobrindt Grenzkontrollen und Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze durchsetzt, will die polnische Bürgerwehr genau wissen, wer die Grenze zurück nach Polen überquert.
Dass diese ihre Bemühungen in diesen Tagen intensiviert, liegt womöglich an Vorgängen, die sich vor wenigen Wochen einige hundert Meter weiter auf der polnischen Seite abgespielt haben. Im Zentrum der polnischen Grenzstadt Słubice mit ihren 15.000 Einwohnern erhebt sich ein vierstöckiges Gebäude in einer Straßenkurve. „Hotel Kaliski“ prangt in roten Lettern auf der salbeigrünen Fassade. Eine Nacht kostet dort etwas mehr als 300 Złoty, umgerechnet entspricht das etwa 80 Euro. Das Hotel könnte ein stinknormales Etablissement sein, wären da nicht die Vorgänge von Mai, die nun die bundesdeutsche Öffentlichkeit beschäftigen.
Es geht um drei Migranten aus Somalia, die über Weißrussland nach Litauen eingereist waren, anschließend Polen durchquerten und die Bundesrepublik betreten wollten. Die Brüder Sakeria und Ibrahim A. M. sowie die angeblich 16-jährige Sabirin M. H. sollen am 2. und 3. Mai versucht haben, die deutsch-polnische Grenze zu überqueren – ohne ein Asylgesuch zu stellen und ohne eine Minderjährigkeit von Sabirin zu erwähnen. Als die Einreise misslang und die Polizei sie zurückwies, checkten sie im „Hotel Kaliski“ ein, von wo aus sie wiederum Unterstützung von Flüchtlingsorganisationen erhielten, die ihnen bei einem späteren dritten Einreiseversuch helfen sollten.
Das vierstöckige Gebäude des Hotels in der polnischen Grenzstadt Słubice.
Am 9. Mai werden die drei Ostafrikaner um 14:34 Uhr schließlich von der Bundespolizei am Bahnhof in Frankfurt/Oder aufgegriffen und stellen erstmals einen verbalen Asylantrag. Zeitgleich wird eine Anwältin telefonisch bei der Polizei vorstellig und überliefert eine Geburtsurkunde, die die Minderjährigkeit der Frau nachweisen soll. Zudem stellt die Juristin auch schriftlich einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gegen die Zurückweisung reichen die drei Somalis über ihre Anwältin einen Eilantrag ein. Sie selbst sprechen kein Wort Deutsch.
Der Fall landet schließlich am Berliner Verwaltungsgericht in der 6. Kammer unter Vorsitz von Richter Florian von Alemann, der in der Vergangenheit im Namen eines linksextremen Vereins publizierte und als Redner bei Veranstaltungen der Grünen auftrat. Von Alemann und seine zwei Co-Richter beschließen, dass die Abweisung der drei Somalis rechtswidrig gewesen sei. Wie NIUS berichtete, setzte sich für die Migranten auch die Organisation „Pro Asyl“ ein. Womöglich wurde das „Hotel Kaliski“ in Słubice also zum Schauplatz, an dem Migrationsaktivisten dabei halfen, Migranten auf ihr späteres Asylgesuch in der Bundesrepublik vorzubereiten.
AfD-Parteitag in Erfurt - Tag 2 | 05.07.26











