Gebetet wird mitten auf der Fahrbahn, wo sich Dutzende Gläubige einfinden, umringt von Pavillons und Gebetsteppichen, während Busse zeitgleich umgeleitet werden müssen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die wöchentlichen Protestgebete vor der geschlossenen Imam-Ali-Moschee in Frankfurt rechtlich als Versammlungen gelten. Die Stadt wollte das unterbinden – und scheiterte vor Gericht.
Seit rund eineinhalb Jahren treffen sich ehemalige Mitglieder der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim jeden Donnerstag- und Freitagmittag zum Gebet und um gleichzeitig gegen die Schließung ihrer Moschee zu protestieren. Hintergrund: Im Juli 2024 hatte das Bundesinnenministerium das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verboten. Das IZH galt über Jahre als zentrale Plattform schiitischer Mullahs in Deutschland und als ideologischer Außenposten des iranischen Regimes. In diesem Zuge wurde auch die Imam-Ali-Moschee in Frankfurt geschlossen. Ihr Betreiber, das „Zentrum der Islamischen Kultur“, gilt als Teilorganisation des IZH – also ebenfalls als extremistische schiitische Organisation, die dem Mullah-Regime in Teheran und der Terrororganisation Hizbollah aus dem Libanon nahesteht.
Die damalige Innenministerin Nancy Faeser begründete das Verbot mit einer islamistischen Ideologie, die sich gegen Menschenwürde, Frauenrechte, eine unabhängige Justiz und den demokratischen Staat richte. Ermittler hatten bereits im November 2023 bundesweit 55 Objekte durchsucht und umfangreiches Material sichergestellt. Die Auswertung erhärtete laut Ministerium den Extremismusverdacht. Zudem unterstütze das IZH die Terrororganisation Hizbollah und verbreite aggressiven Antisemitismus.
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