Gleiche Rechte und gleiche Pflichten: Ab 1. Juli 2025 tritt in Dänemark die Wehrpflicht auch für Frauen in Kraft, die ab diesem Tag 18 Jahre alt werden . Dänemark ist neben Schweden das zweite Land der EU, das die Frauenwehrpflicht einsetzt. Als einen der Gründe nennt, laut der Welt, Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen „die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern“ . Aber eine Gleichstellung, die Gleichheit auch materiell und nicht nur funktional als Gleichheit vor dem Recht versteht, führt in der Praxis zu Ungleichheit. Im Fall der Wehrpflicht werden die biologischen Bedingungen mit ihren sozialen Folgen nivelliert und Benachteiligungen von Frauen wahrscheinlich. Noch sind es in der Regel die Frauen, welche die Kinder zur Welt bringen und mindestens in den ersten Wochen und Monaten primär betreuen.
Das Verständnis von Gleichheit als materiell gleiche Rechte führt an die Wurzel von Problemen unserer Zeit, weit über die Frage von Gleichstellung und Wehrpflicht hinaus, und führt – auch wenn dies auf den ersten Blick verwundern mag – zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt diesen Satz auf der Startseite seines Webauftritts so aus, dass „dieser erste Artikel … jedem Menschen die gleichen Rechte“ garantiere, die „ihre Wurzel in der Würde eines jeden Menschen“ haben. Die Freiheit, das erste Wort der Erklärung, taucht bezeichnenderweise nicht mehr auf. Stattdessen betont das Institut die Gleichheit im Besitz von Würde und Rechten. Die Freiheit ist nur noch eins der „gleichen Rechte“ (Artikel 3 der Charta).
Zu diesen „gleichen Rechten“ gehört auch das Recht auf „Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie“ (Artikel 25). Die Erfüllung dieses Grundrechts weltweit mit dem Ziel der Gleichheit zu befördern ist die Aufgabe der WHO, und dieser Aufgabe sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie der unlängst angenommene Pandemievertrag dienen.
Das klingt sehr gut. Aber dieses Rechtsverständnis öffnet Tür und Tor für Tendenzen, welche die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Kollektiv aufgrund des Anspruchs auf Gleichheit leicht zu relativieren erlauben, wie etwa im Fall von Einschränkungen des Einzelnen in der körperlichen Unversehrtheit durch Impfpflichten oder in der Meinungsfreiheit durch Schutz vor „schädlicher Information“ und durch Recht auf richtige Information auf Basis von „best science“.
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