Wenn die AfD eine Veranstaltung abhält, lassen Proteste meist nicht lange auf sich warten. Auch der Parteitag der AfD in Erfurt sollte durch sogenannte „Gegenproteste“ blockiert werden. Doch wie kann das rechtlich zulässig sein? Eine legale Partei hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, einen Parteitag abzuhalten.
In dieser Folge von TICHYS Rechtsstaat analysieren Moderator Dirk Sattelmaier und sein Gast Ralf Ludwig die Geschehnisse rund um den Parteitag. Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und gezielten Blockadeaufrufen, die eine demokratische Willensbildung faktisch verhindern sollen.
Als Experte für Versammlungsrecht beobachtet Ludwig seit Jahren die rechtliche Entwicklung bei Demonstrationen in Deutschland und warnt vor einer Instrumentalisierung von Grundrechten: „Protest auf die Straße zu tragen – laut, verständlich, deutlich –, das muss möglich sein in einem Rechtsstaat“, auch für eine Gruppe wie „Widersetzen“. Zugleich sieht er Anzeichen für eine ungleiche Anwendung des Versammlungsrechts.
89. Sitzung des Deutschen Bundestages | 09.07.26










