Die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung trifft nach bisherigem Stand nur Ehepartner in Deutschland. Für in der Türkei lebende Familienangehörige gilt sie nicht. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 bleibt im Reformbericht der FinanzKommission Gesundheit unberührt.
Die Kommission empfiehlt, die beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten und gleichgestellte Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren zu beenden. Für Betroffene würde damit nach den Empfehlungen eine eigene Beitragspflicht entstehen. Im Bundestag wurde dafür ein Mindestbeitrag von 225 Euro genannt; die FinanzKommission selbst kalkuliert für 2027 mit etwa 240 Euro. Ausnahmen sind für Ehepartner mit kleinen Kindern sowie für Ehepartner im Rentenalter vorgesehen.
Die Vorschläge betreffen die Familienversicherung nach § 10 SGB V. Internationale Abkommen werden im Bericht nicht behandelt. Eine Anpassung oder Kündigung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens ist dort nicht vorgesehen.
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