Von wegen „die Migranten retten unser Rentensystem“: Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert die Rente mit 70. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters scheint vor dem Hintergrund des kollabierenden Systems gut so sicher. Bei Lichte betrachtet, handelt es sich im Kern vor allem um eine Rentenkürzung. Und zwar für alle, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht so lange arbeiten wollen (können) und deshalb versicherungsmathematische Abschläge in Kauf nehmen müssen. Was kommt da auf künftige Rentner-Generationen zu?
Am 23. Februar will die Rentenkommission unter Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda (Universität Speyer) erneut zusammen kommen. Dabei soll laut Medienberichten über eine mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre beraten werden und auch darüber, wie hoch die Abschläge bei einem früheren Renteneintritt ausfallen sollen.
Legt man die 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene stufenweise ab 2012 in Kraft getretene Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre („Rente mit 67″) zugrunde – also Jahr für Jahr um zwei Monate – wäre der Jahrgang 1982 der erste, der im Jahr 2052 regulär mit 70 in Rente gehen würde. Wer 1970 geboren wurde, würde 2038 bis 68 Jahre arbeiten müssen. 1976 Geborene würden mit 69 Jahren die Rente erreichen, also im Jahr 2045.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











