Sieben Monate nach den Ausschreitungen in der Berliner Silvesternacht fällt die strafrechtliche Bilanz ernüchternd aus. Trotz hunderter Ermittlungsverfahren wurden bisher nur zwei rechtskräftige Verurteilungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz erreicht. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des CDU-Abgeordneten Martin Pätzold hervor, über die der Tagesspiegel berichtet.
Insgesamt registrierte die Berliner Polizei in der Nacht zum 1. Januar 1453 Straftaten, viele davon im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pyrotechnik. Allein 547 Straftaten wurden dabei mit dem Tatmittel „pyrotechnischer Gegenstand“ oder „Rakete“ erfasst. Hinzu kamen 111 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Waffen- oder Sprengstoffgesetz sowie 119 weitere Verstöße im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk, die von den Berliner Bezirken dokumentiert wurden.
Wie aus der Antwort der Innenverwaltung hervorgeht, führten lediglich zwei Verfahren zu rechtskräftigen Urteilen. Die verhängten Sanktionen reichten dabei von Geldstrafen in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro bis zu 40 Tagessätzen zu je 40 Euro. Auch bei abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren blieben die Strafen vergleichsweise moderat: Bußgelder zwischen 50 Euro und 500 Euro wurden verhängt.
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