Wer in Deutschland lebt und arbeitet, eine Familie gründet und Sozialbeiträge zahlt, wird gegenüber einer Gruppe von ausländischen Mitbürgern seit gut 60 Jahren benachteiligt. Vielen ist das nicht bewusst. Medien und Politik schweigen darüber gern oder marginalisieren die Millionenbeträge.
Staatliche Abkommen mit der Türkei und Ex-Jugoslawien hingegen regeln die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Familien aus deren Ländern durch die gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands.
Doch jetzt plant die Bundesregierung auf Betreiben von CDU und SPD, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu streichen. Es könnte dann eine Beitragspflicht für Ehegatten geben, auch wenn sie nicht arbeiten. Künftig sollen Betroffene rund 225 Euro netto im Monat zusätzlich zahlen. 200 Euro wären für die Kranken- und 25 Euro für Pflegeversicherung fällig.
Die CDU erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von mehr als 6,6 Milliarden Euro im Jahr. Zudem würde das einen Anreiz für Frauen mit sich bringen, eine Arbeit aufzunehmen. Ein bisschen DDR muss für die Christdemokraten wohl auch heute noch sein.
Sozialbürger in Deutschland wären dann 2. Klasse versichert. Was kaum einer weiß: Seit gut 60 Jahren ermöglicht ein deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 sogenannten Gastarbeitern auch heute noch, dass türkische Familienangehörige über die deutsche Krankenversicherung grundsätzlich mitversichert sind.
„Die Sozialversicherungsabkommen sind ein fester Anker in den internationalen Beziehungen. Sie sind Wegmarken der Solidarität unter den Ländern“, heißt es zum 60. Jahrestag des Inkraftretens am 1. November 1965. „Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist das älteste unter allen diesen Abkommen.“
Das mag zu Beginn der Gastarbeiterzeiten ein sinnvoller Anreiz gewesen sein, aber ist nach 60 Jahren eine derartige Ungleichbehandlung von einheimischen und ausländischen Familien sozial gerecht?
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