Und wieder gibt es chaotische Verfassungsentwicklungen, mutmaßliche Gesetzesbrüche und Fehler zuhauf aus Brüssel-Straßburg zu vermelden. Kurz vor der Sommerpause ist eine Eilabstimmung angesetzt, für die die gesetzlichen Grundlagen in vielerlei Hinsicht fehlen dürften. Brüssel-Straßburg bestätigt sich als Epizentrum der Entwicklung hin zur modernen Demokratur.
Was ist geschehen? Nachdem das EU-Parlament die Chatkontrolle 1.0, also die „freiwillige“ Durchsuchung aller Messenger-Nachrichten durch die Anbieter selbst, zweimal abgelehnt hat und die gesetzliche Regelung damit auf den Müllhaufen der Geschichte beförderte, wollen einflussreiche Kreise in der EU ebendiese Regelung erneut einführen. Dazu bedarf es einiger Klimmzüge. Denn weder Parlament noch Rat sind der Gesetzgeber dieser EU – das ist nur die allmächtige Kommission. Die ist aber in diesem Fall gar nicht involviert. Stattdessen schrieb der Rat die alte, abgelehnte, bereits entsorgte Verordnung leicht um, stellte einen Dringlichkeitsantrag. Die „unvorhergesehenen Entwicklungen“, die dazu an sich begründend vonnöten wären, blieb der Rat schuldig.
Um diese absolute EU-Zirkusnummer umzusetzen, musste am Dienstag ein Eilverfahren von den Parlamentariern beschlossen werden, damit die Abstimmung zur Chatkontolle 1.0 noch knapp vor der Sommerpause stattfinden kann. Und das wäre auch deshalb praktisch für die Organisatoren, weil dann schon viele Parlamentarier – was sie eigentlich nicht sein sollten – im Sommerurlaub sind. Die absolute Mehrheit von 361 Stimmen gegen die Chatkontrolle 1.0, die durch die Abstimmung in zweiter Lesung notwendig geworden ist, wird damit schwerer zu erreichen sein.
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