SPD-Verfassungsrichterkandidatin Kaufhold arbeitete an Empfehlung für Enteignungsgesetz

vor 12 Monaten

SPD-Verfassungsrichterkandidatin Kaufhold arbeitete an Empfehlung für Enteignungsgesetz
Bildquelle: Apollo News

Ann-Katrin Kaufhold war indirekt an dem Berliner Vergesellschaftungsgesetz beteiligt. Nicht nur argumentierte die zweite von der SPD nominierte Verfassungsrichterkandidatin, wie auch Frauke Brosius-Gersdorf, für ein AfD-Verbotsverfahren (mehr dazu hier), sie setzte sich auch für eine kompromisslose Klimapolitik ein – und arbeitete in dem Zuge an der Evaluierung des Enteignungsgesetzes, das zuletzt für viel Aufsehen sorgte.

Kaufhold wird auf der Webseite des Berliner Senats als eine von 13 Mitgliedern einer Expertenkommission aufgeführt, die bis Juni 2023 einen Bericht über die Volksabstimmung zur Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ aus dem Jahr 2021 erarbeiten sollte. Damals hatten sich 58 Prozent der teilnehmenden Berliner für die Verstaatlichung von 200.000 Wohnungen ausgesprochen.

Im Juni hat die schwarz-rote Landesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Votum umsetzen soll. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz von CDU und SPD hat brisante Inhalte (mehr dazu hier): Neben einigen Enteignungsdrohungen, etwa bei Rechtsbrüchen, beinhaltet das Gesetz auch die Möglichkeit, Verstaatlichungen durchzusetzen, sollten Wohnungsunternehmen nicht genügend zu den Klimazielen der EU, des Bundes und des Landes Berlin beitragen.

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