Die Hinterlassenschaften der Ära Merkel werden immer sichtbarer – und giftiger für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Aktuelles Beispiel: Der Fall des Bloggers Ben Berndt (Ben ungeskriptet), dem die Landesmedienanstalt NRW wegen eines Interviews mit Björn Höcke Schwierigkeiten macht.
In dieser Sendung von Tichys Einblick diskutieren Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau und Maximilian Tichy über die beunruhigende Entwicklung einer „staatlichen Schlussredaktion“. Ulrich Vosgerau, der auch Björn Höcke als Wahlverteidiger im Prozess um die Parole „Alles für Deutschland“ vertreten hat, analysiert die rechtliche Grundlage: den Medienstaatsvertrag von 2020. Vosgerau erklärt: Ben Berndt soll die Behauptung Höckes zensieren, die SA habe gar kein offizielles Motto gehabt. Doch dies ist eine legitime Ansicht, denn die SA nutzte „Alles Für Deutschland“ zwar als Parole, aber nie als offizielles Motto der Organisation.
Warum dürfen Landesmedienanstalten plötzlich entscheiden, was in einem Interview „wahr“ oder „unwahr“ ist? Warum greift dieses Instrument vor allem bei freien Medienvertretern, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk und große Privatsender verschont bleiben?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











