Staatsanwaltschaft: Messerangreifer von Aschaffenburg ist schuldunfähig

vor etwa 1 Jahr

Staatsanwaltschaft: Messerangreifer von Aschaffenburg ist schuldunfähig
Bildquelle: Apollo News

Der Afghane, der im Januar zwei Personen in einem Park in Aschaffenburg mit einem Messer tötete, ist schuldunfähig. Das geht aus einem Gutachten hervor. „Der Sachverständige geht davon aus, dass dem Beschuldigten aus medizinischer Sicht infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Ermittlungsbehörde möchte deshalb die Eröffnung eines Sicherungsverfahrens „mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ beantragen. Statt eine Freiheitsstrafe abzusitzen, soll der Afghane also in einer Facheinrichtung unterkommen. Denn aus dem Gutachten geht auch hervor, „dass die psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten nicht nur vorübergehend ist und dass, sollte diese nicht dauerhaft zurückgeführt werden können, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei“.

Enamullah O. wird zur Last gelegt, am 22. Januar eine Kindergartengruppe im Aschaffenburger Park Schöntal mit einem Messer angegriffen und dabei einen zweijährigen Jungen ermordet zu haben. Ein 41-jähriger Mann, der die Gruppe beschützen wollte, wurde ebenfalls getötet. Drei weitere Personen wurden schwer verletzt. Der Afghane konnte kurz darauf von der Polizei gestellt werden. Die Ermittler fanden anschließend Hinweise auf eine psychische Erkrankung, beispielsweise Medikamente in dem Zimmer des 28-Jährigen.

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