„Rassismus“- und „Nazi“-Verdacht: Oft politisch konstruiert und medial aufgebauscht

vor etwa 1 Jahr

„Rassismus“- und „Nazi“-Verdacht: Oft politisch konstruiert und medial aufgebauscht
Bildquelle: Tichys Einblick

An Pfingsten 2024 grölte eine fünfköpfige Gruppe junger Erwachsener auf der Terrasse der Edelkneipe „Pony“ in Kampen auf Sylt einen ausländerfeindlichen Liedtext. Quasi zur Staatsaffäre wurde die Sache, weil ein Beteiligter den „Gesang“ gefilmt und im Netz verbreitet hatte. Auf dem Video sind eine Frau und ein Mann zu sehen, die zum Song „L’amour toujours“ des DJs Gigi D‘Agostino den abgewandelten Refrain „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ mitsingen. Ein anderer Mann simuliert zum Takt der Musik eine Art Hitlergruß, während er mit zwei Fingern der anderen Hand ein Hitlerbärtchen andeutet.

Das Video ging viral. Oberste Staatsvertreter – von Bundespräsident Steinmeier über Kanzler Scholz bis Innenministerin Faeser – bezogen Stellung: „ekelig“, „Schande für Deutschland“, „Werte des Grundgesetzes mit Füßen getreten“. Der Staatsschutz trat auf den Plan. „Sind wir wieder so weit?“, sollte die ganze Nation zerknirscht fragen. Es wurde inbrünstig gar – um weiteren „Missbrauch“ zu verhindern – ein Verbot des D’Agostino-Liedes diskutiert. Große und kleine Volksfeste verbannten das Lied umgehend aus ihren Bierzelten. Wie im Jahr zuvor den Ballermann-Hit „Layla“.

Nun allerdings hat die Staatsanwaltschaft Flensburg das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) gegen drei aus der „Pony“-Gruppe nach WELT-Informationen eingestellt. Es hätten sich nach Sichtung des Videomaterials nicht genügend Anhaltspunkte für eine weitere Verfolgung der Sache ergeben, sagte eine mit dem Verfahren vertraute Person WELT. Der Gesang bleibe eine „Meinungsäußerung“, geschützt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Wörtlich dazu die Staatsanwaltschaft Flensburg: „Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten.“

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