Im Streit um die Auslegung des britischen Gleichstellungsgesetzes von 2010 hat der britische Supreme Court ein wegweisendes Urteil gefällt: Bei Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen ist das biologische Geschlecht entscheidend – nicht das soziale. Rechtlich gilt man nach Auffassung des Gerichts also nur als Frau, wenn man die biologischen Merkmale dafür erfüllt – dieses Urteil betrifft dabei vor allem Transfrauen.
Wie das höchste Gericht des Vereinigten Königreichs am Mittwoch urteilte, beziehen sich die Begriffe „Frau“ und „Geschlecht“ im Gesetz ausschließlich auf das biologische Geschlecht. In der schriftlichen Begründung heißt es: „Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann.“ Damit sind Transfrauen – selbst mit einem sogenannten Gender Recognition Certificate (GRC) – von Schutzregelungen für Frauen ausgenommen.
Das Urteil stellt sich gegen die bisherige Praxis der schottischen Regionalregierung, die Transfrauen in sämtlichen Lebensbereichen als Frauen anerkennen wollte. So wurden Transfrauen mit GRC etwa in die verpflichtende 50-Prozent-Frauenquote für öffentliche Gremien einbezogen.
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