Die Stadt Wiesbaden ist befugt, eine zusätzliche Steuer auf Wasser zu erheben – so urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 8. April. Die Stadt plant, mit der Einführung des „Wassercents“ ihren Bürgern eine Steuer in Höhe von 90 Cent pro 1.000 Liter Wasser aufzuerlegen. Zusätzlich ist die reguläre Wassergebühr, die im Jahr 2023 bereits 3,22 Cent pro Kubikmeter betrug, zu zahlen.
Das Urteil ist Folge eines Rechtsstreits zwischen der Stadt Wiesbaden und dem hessischen Innenministerium. Bereits im Jahr 2023 hatte die rot-schwarze Regierung die Einführung des „Wassercents“ in Wiesbaden beschlossen. Dieser wurde allerdings im Mai 2024 durch das Innenministerium gestoppt, woraufhin die Stadt mit Erfolg klagte.
Das Innenministerium hatte unter anderem argumentiert, dass der „Wassercent“ finanziell schwache Haushalte belaste. Dies wies das Gericht zurück und erklärte, dass die Steuer tragbar sei. Außerdem sei die Wassersteuer gut für die Umwelt, führt das Gericht an. Schließlich sei es Ziel, Wasser zu sparen, um Trockenheiten zu verhindern.
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