Regenbogenfahne stünde für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“: Gericht sieht keinen Grund für Verhandlung gegen AfD-Politikerin

vor 3 Monaten

Regenbogenfahne stünde für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“: Gericht sieht keinen Grund für Verhandlung gegen AfD-Politikerin
Bildquelle: NiUS

Die Göttinger Staatsanwaltschaft möchte gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt Anklage wegen Volksverhetzung erheben. Behrendt hatte erklärt, die „Regenbogenfahne“ stünde für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“. Das Braunschweiger Landgericht sieht derweil keinen Grund für die Eröffnung eines Hauptverfahrens. NIUS liegt das Schreiben exklusiv vor.

Die Aufhebung der Immunität der AfD-Politikerin Vanessa Behrendt durch den Niedersächsischen Landtag im November 2025 und die Anklage wegen Volksverhetzung sorgten für Aufsehen. Nun erklärt das Braunschweiger Landgericht, dass „derzeit nicht zu erwarten“ sei, „dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommt“.

Das entsprechende Schreiben des Landgerichts an den Anwalt der AfD-Abgeordneten liegt NIUS exklusiv vor. Die Göttinger Staatsanwaltschaft legt ihr Volksverhetzung, Beleidigung und gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten zur Last.

Im Zentrum der Vorwürfe steht ein Tweet von Behrendt aus dem Jahr 2024, in dem sie unter anderem schreibt, die Regenbogenfahne stehe „für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ oder beispielsweise für „die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda“.

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