Robert Habecks Heizungsgesetz, das in vielen Fällen zu einer Wärmepumpenpflicht geführt hätte, soll nun tatsächlich gekippt werden. Doch die Eckpunkte für eine Neuregelung, auf die sich Union und SPD verständigt haben, könnten neue Probleme und Kosten verursachen. Im Frühjahr soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden.
Schwarz-Rot will die Regelung streichen, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Quote hatte die Ampelkoalition ins Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingefügt – sie war hoch umstritten. Zumal sie nach den derzeit noch geltenden gesetzlichen Regeln automatisch als erfüllt angesehen wird, wenn eine elektrische Wärmepumpe als Heizung eingebaut wird – auch wenn der Strom während winterlicher Dunkelflauten vor allem aus Kohle- und Gaskraftwerken kommt.
Doch weil die Regierungskoalition sich zwar von der Habeckschen De-facto-Wärmepumpenpflicht verabschiedet, aber am vollkommen unrealistischen Ziel der Klimaneutralität bis 2045 festhält, musste Ersatz her. Man erfand die Grüngasquote. CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn kündigte an, dass bei neu eingebauten Heizungen ab 2029 zehn Prozent grüne Gase beigemischt werden sollen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











