Nicht immer erkennt man auf den ersten Blick, was Richter mit ihren Urteilen im Wortsinn so alles anrichten. Manchmal wird das erst durch ein paar Gedankenspiele richtig klar.
Stellen Sie sich bitte kurz vor, lieber Leser, Sie hätten sich eine kleine Eigentumswohnung gekauft – vor vielen Jahren, als das noch ging, ohne dass man sich dafür lebenslang ruinieren musste. Die Immobilie in einer gepflegten Wohnanlage mit einer fähigen Hausverwaltung haben Sie vermietet, als Ihre ganz private Altersvorsorge.
Die Gegend ist beliebt und wird immer beliebter. Das zieht, leider, auch düstere Gestalten an: Es gibt immer mehr Wohnungseinbrüche in Ihrer Anlage. Die Hausverwaltung hat deshalb schon bei der Polizei angefragt, ob angesichts der sprunghaft steigenden Kriminalität nicht ab und zu ein paar Streifen extra patrouillieren könnten, um die stetig wachsende Schar von Einbrechern zumindest ein bisschen abzuschrecken.
Klar, machen wir, sagt die Polizei. Immerhin ist die Wohnanlage mit der Zeit tatsächlich zu einem Hotspot für Einbrüche geworden. Also fahren jetzt jede Woche ein paar Polizeiautos mehr als bisher um den Block.
So weit, so gut.
Doch dann bekommen alle Wohnungseigentümer der Anlage plötzlich eine Rechnung: von der Polizei. Für Personal- und Sachausgaben. Genauer: für die Streifenwagen und für die Beamten, die bei ihnen wegen der erhöhten Kriminalitätsgefahr patrouillieren.
Das kann doch gar nicht sein, denken Sie? Falsch gedacht. Denn unser geliebtes Bundesverfassungsgericht hat in seiner unendlichen Weisheit solchen Vorgängen, die jeder Normalbürger bisher zurecht für ziemlich abwegig hielt, Tür und Tor geöffnet.
Und das kam so:
Der 1. März 2014 war ein Samstag. Fußball-Tag. In der Bundesliga empfing Werder Bremen den Hamburger SV zum heißen Nordderby. Das Spiel selbst ist für uns ausnahmsweise einmal uninteressant. Interessant ist, dass die Fan-Gruppen beider Klubs einander in herzlicher Abneigung verbunden sind.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











