Wie die Mächtigen Corona missbrauchten, um die Majestätsbeleidigung zurückzubringen

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Wie die Mächtigen Corona missbrauchten, um die Majestätsbeleidigung zurückzubringen
Bildquelle: NiUS

Der während der Pandemie eingeführte Paragraf 188 kommt beim „Schwachkopf“-Fall zum Einsatz. NIUS erklärt, wie die Mächtigen die Corona-Krise missbrauchten, um das Delikt der Majestätsbeleidigung zurückzuholen. Der Rechtsexperte Josef Franz Lindner meint, die zeitgleich neu geschaffene Verfassungsschutzkategorie „Delegitimierung des Staates“ hänge sogar damit zusammen.

Das mittlerweile deutschlandweit bekannte „Schwachkopf“-Meme über Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fällt laut der Staatsanwaltschaft unter §§ 185, 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Habeck selbst hatte den Strafantrag gestellt. Es geht in dem Fall konkret um den Tatbestand der gegen eine Person des politischen Lebens gerichteten Beleidigung nach §§ 185, 188.

Während der Paragraf 185 die Straftat „Beleidigung“ regelt, greift Paragraf 188 bei „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“.

Doch viele wissen nicht: Der Paragraf 188 wurde von der Regierung unter Angela Merkel (CDU) während der Corona-Zeit zurückgebracht.

Im Jahr 2018 wurde der Paragraf 103 StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. In diesem wurde die Majestätsbeleidigung unter besondere Strafe gestellt. Bis zu drei Jahre Gefängnis drohten bei diesem Tatbestand. Der Bundestag beschloss einstimmig die Abschaffung im Juni 2017. Ex-Justizminister Heiko Maas (SPD) meinte: „Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht.“

Doch während der Corona-Krise veränderte sich die Haltung merklich. Offenbar hagelte es zu viel Kritik an der harten Corona-Politik der Regierung, welche die Grundrechte der Deutschen stark einschränkte. Zudem ging die Meinung beim Thema Impfflicht in der Bevölkerung dikussionsreich auseinander, viele Menschen gingen auf die Straße oder machten ihrem Ärger im Netz Luft.

April 2021: Olaf Scholz (SPD), Christine Lambrecht (SPD) und Angela Merkel (CDU) im vertrauten Gespräch im Bundestag.

Unter der GroKo-Regierung wurde im Jahr 2021 der Majestätsbeleidigungs-Paragraf gewissermaßen zurückgeholt. So wurde Ostern 2021 der Paragraf 188 per Gesetzesänderung ergänzt. Konkret: Zum Tatbestand kam plötzlich die Beleidigung hinzu – zuvor galt 188 für üble Nachrede sowie Verleumdung. Zudem wurde der Tatbestand auf Kommunalpolitiker erweitert.

Die Paragraf-188-Ergänzung kam als „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ unter der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Zu dieser Zeit befand sich Deutschland noch im zweiten „Lockdown“.

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