Die Stadt Wiesbaden darf eine Extra-Steuer auf den Wasserverbrauch einführen. Diese sei rechtlich zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden Anfang April (Aktenzeichen: 7 K 941/24.WI).
Dem war ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Wiesbaden und dem hessischen Innenministerium vorausgegangen. Am 20. Dezember 2023 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung die Wasserverbrauchssteuer mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt beschlossen. Ein weihnachtlicher Schluck aus der Pulle sozusagen gegen die Ebbe in der Stadtkasse. Scheinheilig auch noch mit Umwelt/Klima und Co. begründet, denn dadurch würde der Wasserverbrauch reduziert.
Doch das hessische Innenministerium als Kommunalaufsicht funkte erst einmal dazwischen. Es stoppte den „Wassercent“ im Mai 2024. Begründung: Die Stadt dürfe mit den Einnahmen aus den Wassergebühren keinen Gewinn erzielen, sondern nur die Kosten decken. Dagegen wiederum klagte die Landeshauptstadt – und bekam nun Recht.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meinte nun, der Umstand, dass lebensnotwendige Güter wie Trinkwasser nicht besteuert werden dürften, sei kein geltender Rechtsgrundsatz, wie das Beispiel der Umsatzsteuer zeige. Die geplante Wiesbadener Wasserverbrauchssteuer sei hoch genug für Lenkungseffekte, ohne zu einer „erdrosselnden Wirkung“ zu führen. Mit Blick auf das Ziel, Wasser zu sparen, verwies das Gericht auf Trockenheitsphasen infolge des Klimawandels. Soso!
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