Im Referentenentwurf zu einer Reform des Habeckschen Heizungsgesetzes entfällt unter anderem der bisherige Paragraf 72 des Gesetzes vollständig – dieser stellt ein Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 dar. Das würde nun laut dem Entwurf, der Apollo News vorliegt, wegfallen – dieser Entwurf wurde zur Ressortabstimmung auch an andere Ministerien versendet.
Im aktuellen Heizungsgesetz von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck heißt es noch: „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Dieses Verbot fällt im aktuellen Entwurf weg – stattdessen heißt es: „Das Gesetz trägt dazu bei, das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 und das Mengenziel nach § 1 Abs. 2zu erreichen.“ Damit einhergehend sind die Bestimmungen eher vage.
Damit fällt die Reform des Heizungsgesetzes nochmal deutlich substantieller aus, als bisher bekannt – vergangene Woche war nur bekannt geworden, dass die Koalition sich auf Drängen der SPD auf eine deutliche Belastung von Vermietern geeinigt hatte: Vermieter sollen künftig bei fossilen Heizungen die Hälfte der „Folgekosten“ zahlen – konkret die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Brennstoffe. Auch diese Regelung ist im Referentenentwurf enthalten.
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