Die Grünen sind wegen einer nicht genehmigten Wahlkampfaktion am Münchner Siegestor mit einem Bußgeld belegt worden. Nach ersten Berichten der tz verhängte das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) die Sanktion wegen der Projektion, bei der ein Bild des damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Bauwerk geworfen wurde. Insgesamt beläuft sich die verhängte Strafe auf rund 7.000 Euro.
Anlass der im Januar 2025 durchgeführten Aktion war die damals bevorstehende Bundestagswahl. Neben einem Bild Habecks zeigte die Darstellung den Slogan „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort“. Der aus der damaligen Kampagne der Grünen stammende Spruch wurde unmittelbar über den am Siegestor angebrachten Schriftzug „Dem Sieg gewidmet, im Krieg zerstört, zum Frieden mahnend“ projiziert (Apollo News berichtete).
Nach Darstellung der Münchner Behörden spielte bei der Verhängung der Geldstrafe nicht nur die fehlende Genehmigung eine Rolle. Das Siegestor gilt als markantes Baudenkmal, weshalb auch denkmalrechtliche Gesichtspunkte berührt waren. Zudem soll in die Bewertung eingeflossen sein, dass die Aktion über München hinaus große öffentliche Aufmerksamkeit erzeugte. Insgesamt 4.728 Euro muss die Bundesgeschäftsstelle der Grünen wegen der Aktion bezahlen. Die verantwortliche Werbeagentur kommt mit 2.219,50 Euro glimpflicher davon.
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