CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke haben am Donnerstag mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Reform der Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes beschlossen. Konkret werden in diesen Artikeln die Bestimmungen und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts geregelt. Ziel der Reform ist es, das Verfassungsgericht „resilienter“ zu machen und vor „extremistischen Kräften“ zu schützen.
Lediglich das BSW und die AfD stimmten gegen den Gesetzentwurf. Dies wurde im Vorfeld erwartet, da die Reform insbesondere darauf zielt, der AfD Einflussmöglichkeiten auf das Bundesverfassungsgericht zu verwehren. Der Gesetzentwurf wurde mit 600 Ja-Stimmen bei 69 Gegenstimmen angenommen.
Zwar muss der Bundesrat der Änderung noch zustimmen, mit Widerstand ist hier jedoch nicht zu rechnen. Größtenteils zielt die Änderung darauf ab, bisher lediglich einfachgesetzliche Modalitäten, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz verankert waren, nun auch verfassungsrechtlich festzuschreiben. Demnach wird die Amtszeit der Richter auf zwölf Jahre begrenzt.
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