Abmeldepflicht für Wehrpflichtige: Was sagt es über ein Land, wenn man unkontrolliert einreisen aber nicht ausreisen darf?

vor 3 Monaten

Abmeldepflicht für Wehrpflichtige: Was sagt es über ein Land, wenn man unkontrolliert einreisen aber nicht ausreisen darf?
Bildquelle: NiUS

„Melde gehorsamst“, hätte der brave Soldat Schwejk vermutlich zu diesem Gesetz gesagt, „bitte mich erlaubt von der deutschen Truppe entfernen zu dürfen!“ Mit einiger Wahrscheinlichkeit hätte die legendäre Schelmenfigur von Jaroslav Hasek mit seiner unnachahmlichen, entlarvenden Schlichtheit ein ganzes Kapitel bitter-brüllend komischer Episoden aus dem Deutschland unserer Tage füllen können und sich dann mit seinem Freund Woditschka „Nach dem Krieg um halb sechs im Kelch“ verabredet.

Dabei ist der aktuelle Anlass alles andere als komisch. Was sagt es über ein Land, dass die Wehrpflicht erst aussetzt, dann zweifelt, ob man es logistisch hinbekommt, einen ganzen Jahrgang überhaupt zu mustern und dann von „freiwilliger Wehrpflicht“ spricht, bei der die tapferen Vaterlandsverteidiger per Losverfahren bestimmt werden?

Nun also ist im schönsten Überschwange laut dem neuen Wehrpflichtgesetz (WPflG) eine Regelung herausgekommen, nach der sich alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten abmelden müssen. Ein Hauch von Kriegsrecht mitten im Frieden.

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