Ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig setzt ein klares Signal – und könnte zur Feuerprobe für den asylpolitischen Kurs der neuen schwarz-roten Regierung werden. Das Gericht entschied: Deutschland darf gesunde, alleinstehende männliche Asylbewerber, die bereits in Griechenland Schutzstatus erhalten haben, dorthin zurückschicken – auch wenn sie danach erneut in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Das Urteil definiert einen drastischen, aber juristisch klaren Maßstab: „Brot, Bett und Seife“ reichen aus, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.
In Zeiten eskalierender Migrationszahlen, überfüllter Kommunen und wachsender Unzufriedenheit in der Bevölkerung könnte dies der Wendepunkt bedeuten. SPD-Innenpolitiker Dirk Wiese spricht bereits von einer „wichtigen Klarstellung“ und kündigt beschleunigte Rückführungen an. Selbst das BAMF, oft eher für zögerliches Verwaltungshandeln bekannt, will das Urteil „sofort umsetzen“ und unzulässige Asylanträge ohne weitere Prüfung ablehnen.
Dass das Urteil überfällig ist, zeigen die Zahlen mehr als deutlich: Seit 2020 sind rund 100.000 Personen, die in Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, dennoch nach Deutschland weitergereist. Allein im Jahr 2024 wurden über 25.000 solcher Zweitanträge registriert – ein klares Indiz dafür, wie lax die Durchsetzung des Dublin-Abkommens bislang war. Und auch das ist eine bittere Wahrheit: Nicht rechtliche Hürden, sondern politisches Unvermögen und der Druck von Menschenrechts-NGOs haben eine effektive Rückführung bislang verhindert.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











