Die AfD Karlsruhe hatte vor der Bundestagswahl 2025 Flugblätter verteilt, die wie Flugtickets gestaltet waren. Die sogenannten „Abschiebetickets“ trugen Angaben wie Flugnummer, Abflugzeit und als Datum den 23. Februar – den Tag der Wahl. Gestaltet waren sie im Stil einer Bordkarte. Die Aufmachung suggerierte, dass es um eine Abschiebung gehen soll.
Die Aktion führte zu zahlreichen Anzeigen. Die Kriminalpolizei Karlsruhe ermittelte gegen den AfD-Kreisverband wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren später ein. Sie sah keinen Straftatbestand erfüllt.
Quelle: Screenshot/AfD Karlsruhe
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