Achtung, Achtung, hier spricht die Bollizei!

vor etwa 1 Jahr

Achtung, Achtung, hier spricht die Bollizei!
Bildquelle: Tichys Einblick

Die Polizei Berlin hat auf X eine „Bekanntmachung“ bekannt gemacht. Eine „Allgemeinverfügung“: „Vom 26. Mai bis einschließlich dem 30. Juni 2025 ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Berliner #Bahnhöfen täglich von 14–4 Uhr verboten.“ Dann kommt ein Emoji in Form einer Zielscheibe und die Erklärung: „Ziel: Schutz der Reisenden sowie der Nutzerinnen & Nutzer der Bahnhöfe“.

Aha. Das ist jetzt doof, denn ich bin im Juni in Berlin. Gut, mit etwas Glück kommt mein Zug vor 14 Uhr aus Frankfurt an und ich kann meine gefährlichen Gegenstände behalten und anderntags wieder bei der Abfahrt mitnehmen, da diese voraussichtlich nach vier Uhr in der Früh stattfinden wird. Aber was mache ich, wenn mein Zug bei der Hinreise Verspätung hat und ich, sagen wir, erst um 14 Uhr und acht Minuten ankomme? Muss ich meine gefährlichen Gegenstände dann aus dem Zugfenster werfen oder kann ich diese der Bahnpolizei bis zur Rückfahrt zur Aufbewahrung aushändigen? Und was kostet das?

In meinem Falle handelt es sich bei dem gefährlichen Gegenstand übrigens um eine Stehlampe aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts mit einem Messingfuß in Form von drei Löwentatzen, ein Erbstück, das ich meiner Stieftochter als Überraschung mitbringen möchte, weil die Stehlampe bei mir zu Hause eine Im-Weg-Steh-Lampe ist und ich finde es besser, sie steht ihr im Weg herum als mir. Und außerdem muss sie sich dann auch noch bei mir bedanken! Aber eigentlich geht Sie das nichts an und ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber. Sonst wird ja eh nur wieder per Email nachgefragt. Jetzt wissen Sie es!

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