AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall – Bundesgericht weist Beschwerde ab

vor 12 Monaten

AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall – Bundesgericht weist Beschwerde ab
Bildquelle: Apollo News

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zurückgewiesen. Damit ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 rechtskräftig, das die Beobachtung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erlaubt.

Die AfD bleibt damit ein vom Inlandsgeheimdienst beobachteter Verdachtsfall. Das bedeutet, dass das Bundesamt weiterhin bestimmte geheimdienstliche Mittel einsetzen darf – etwa V-Leute oder nachrichtendienstliche Überwachung. Eine Revision hatte das Oberverwaltungsgericht Münster nicht zugelassen. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht verworfen.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, ist der Weg für die AfD damit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorerst erschöpft. Die Partei kündigte nach Angaben des ZDF an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht wenden zu wollen.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel