Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Stadt Nürnberg bereits zum Austritt aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ verpflichtet. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Die Richter in Leipzig entschieden am Donnerstag, dass die bisherigen Feststellungen nicht ausreichen, um einen solchen Austrittsanspruch zu begründen. Nürnberg muss die Allianz damit vorerst nicht verlassen. Ob die Stadt dazu verpflichtet werden kann, ist weiterhin offen.
Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach. Er verlangt den Austritt der Stadt aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage zunächst abgewiesen hatte, gab der Verwaltungsgerichtshof der Partei im November 2024 recht und verpflichtete die Stadt zum Austritt. Diese Entscheidung ist nun aufgehoben.
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