Mehreren Angestellten von Abgeordneten wurden nach Angaben der Welt aus Sicherheitsgründen weder ein Hausausweis noch eine Berechtigung für das IT-System des Bundestags ausgestellt. Die Verwaltung des Bundestags gab am Mittwoch bekannt, dass die Entscheidung auf „sicherheitskritischen Erkenntnissen im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“ beruhte. Bei allen Betroffenen sei denkbar, dass das Betreten des Bundestags „zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte“.
Nius zufolge sollen Mitarbeiter der AfD und allen voran auch der Islamkritiker Michael Stürzenberger betroffen sein. Stürzenberger wurde im vergangenen Jahr von einem Afghanen in Mannheim mit einem Messer attackiert. Wegen vollendeten Mordes und des versuchten Mordes in mehreren Fällen wurde der Täter Sulaiman A. jüngst zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Gegenüber Nius erklärte Stürzenberger: „Ich bin sehr verwundert, worin diese Zweifel bestehen sollen. Seit 2023 tauchen wir nicht mehr im Bericht des Bayerischen Verfassungsschutzes auf. Und die suchen ja mit der Lupe. Das zeigt, dass wir mit unserer Aufklärung anerkannt und im Mainstream angekommen sind.“ Gleichzeitig bestätigte ein Sprecher der AfD-Fraktion, dass die Bundestagsverwaltung Anträge von drei Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten auf Zugang zum Bundestag abgelehnt und einem weiteren die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Parlaments entzogen hat.
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