Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt lehnt es strikt ab, Strafanzeigen nach dem sogenannten „Majestäts-Beleidigungsparagraphen“ 188 zustellen. Dies, obwohl sie reichlich Grund dazu hätte!
Denn die AfD-Politikerin ist zu einer Hassfigur der LGBTQ-Szene geworden, seit sie in einer Rede vor dem niedersächsischen Landtag die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet hat. Weshalb wiederum die berüchtigte Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen sie wegen angeblicher Volksverhetzung ermittelt – wohlgemerkt jener Behörde, aus der die Staatsanwälte stammten, die sich unlängst im US-Sender CBS lachend darüber amüsierten, wie Menschen in Deutschland bei Hausdurchsuchungen systematisch eingeschüchtert werden.
Im Zusammenhang mit der Klageflut von Politikern gegen Bürger und Journalisten berichtete Behrendt jetzt auf der Plattform X, dass auch sie in letzter Zeit vermehrt Meldungen verschiedener Polizeidienststellen mit dem Hinweis erhalte, einen Strafantrag nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches (StGB) stellen zu können. „Dies habe ich nicht einmal in Anspruch genommen und werde es auch nicht tun“, schreibt die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete.
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