Björn Höcke darf im Allgäu sprechen: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein Redeverbot der Stadt Lindenberg für den Thüringer AfD-Politiker als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen. Die Entscheidung im Eilverfahren ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Damit muss die Stadtverwaltung bereits die zweite Niederlage vor Gericht einstecken. Zuvor hatte die Stadt der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung verboten. Das Augsburger Verwaltungsgericht hielt dieses Verbot für unzulässig, wies jedoch darauf hin, dass es auch mildere Mittel wie ein Redeverbot für Björn Höcke geben könnte. Dies wollte die Kommune gerichtlich durchsetzen.
Die Stadt Lindenberg wollte Höcke ein Redeverbot erteilen.
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