Trotz weiter bestehenden dringenden Tatverdachts und angenommener Fluchtgefahr ist ein wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte verurteilter Mann in Berlin wieder auf freiem Fuß. Das Kammergericht hob am 19. Januar den Haftbefehl gegen Mahmood D. auf.
Grundlage ist keine Neubewertung der Tatvorwürfe, sondern ein Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Das Gericht sieht gravierende, der Justiz zuzurechnende Verzögerungen im Verfahren.
Mahmood D., 27 Jahre alt, afghanischer Staatsangehöriger, war im Juni 2025 vom Landgericht Berlin I zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll seine frühere Partnerin zwischen Winter 2022/23 und Februar 2024 mehrfach vergewaltigt, geschlagen und schwer misshandelt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision eingelegt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











