Am Mittwoch stand erneut ein sogenannter Aktionstag der Strafverfolgungsbehörden, koordiniert vom Bundeskriminalamt, an. Unter dem Motto der „Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ gab es bundesweit insgesamt 180 Polizeimaßnahmen. Darunter zahlreiche Razzien, unter anderem wegen des „Politiker-Beleidigungs“-Paragrafen 188 Strafgesetzbuch. Apollo News fragte bei den einzelnen Landeskriminalämtern, welche die Razzien unter anderem durchführten, nach ihrer Auffassung über den Zweck der Razzien. Heraus kam vor allem eines: Man wolle vermeintliche Täter einschüchtern.
So erklärte das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, dass die „regelmäßig stattfindenden Aktionstage zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ ein „deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut“ setzen sollen. Niemand könne sich „hinter der vermeintlichen Anonymität des Internets verstecken“ und man müsse „jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung rechnen“.
Das Landeskriminalamt Hamburg erklärte, dass „die deutschen Strafverfolgungsbehörden“ mit dem Aktionstag „ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut im Netz“ setzten würden. Ein solcher Tag würde dazu beitragen, „das Bewusstsein für das Kriminalitätsphänomen zu schärfen und die Bevölkerung zu motivieren, aktiv zu dessen Bekämpfung beizutragen“, beispielsweise durch „das Melden von Hasspostings“.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











