Aktionstage gegen Hasspostings „stärken“ die Meinungsfreiheit – glaubt Mecklenburg-Vorpommern

vor 7 Monaten

Aktionstage gegen Hasspostings „stärken“ die Meinungsfreiheit – glaubt Mecklenburg-Vorpommern
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Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass die bundesweiten Aktionstage gegen Hasspostings die Ausübung der Meinungsfreiheit stärken. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaus Kramer hervor. Wörtlich heißt es, „es wird allerdings davon ausgegangen, dass es Menschen darin stärkt, ihre Meinungsfreiheit zu nutzen, ohne besorgen zu müssen, hierfür durch Drohungen, Beleidigungen oder andere Formen von Hetze in der Lebensführung beeinträchtigt zu werden, sodass ggf. von weiteren exponierten Meinungsbekundungen zur Vermeidung erneuter Hassreaktion abgesehen wird“.

Der erste deutschlandweite Aktionstag gegen Hasspostings fand im Jahr 2016 statt. Seitdem gab es jährlich mindestens einen solchen Aktionstag, in mehreren Jahren auch zwei. Von insgesamt zwölf Aktionstagen beteiligte sich Mecklenburg-Vorpommern an zehn. In diesem Zusammenhang wurden 16 Fälle bearbeitet. Es kam zu elf Hausdurchsuchungen. Acht Beschuldigte, gegen die anlässlich eines Aktionstages Maßnahmen ergriffen wurden, wurden verurteilt. Zu den Vorwürfen zählten unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung, die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sowie Verstöße gegen § 188 StGB, der sogenannten Politikerbeleidigung.

Die Aktionstage werden durchgeführt, „um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und die Verbreitung von extremistischem Gedankengut im Netz zu setzen“. Dies unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern und sieht die Zielrichtung der Aktionstage zweigeteilt. Zum einen geht es um die Kriminalitätsbekämpfung, zum anderen um „die Entfaltung einer generalpräventiven Wirkung“. Dabei sollen die durchgeführten Maßnahmen „in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt werden, um das Signal zu setzen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass Hasskriminalität auch im Internet strafrechtlich verfolgt wird.“ Weiter schreibt die Landesregierung: „Die Art der Durchführung wird diesem Ziel gerecht.“

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