Auch wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit seinem Eilantrag zur Anfechtung des Wahlergebnisses vom 23.Februar vor dem Bundesverfassungsgericht, wie zu erwarten, aus formal-juristischen Gründen gescheitert ist, bleibt abzuwarten, ob das endgültige amtliche Wahlergebnis Bestand haben wird. Das BSW kann nun Einspruch beim Bundeswahlausschuss des Deutschen Bundestages einlegen, um eine Neuauszählung zu erreichen.
Sollte die Wagenknecht-Partei doch noch die knapp verfehlte Fünf-Prozent-Hürde überspringen, hätte das weitreichende Folgen für die Mehrheitsverhältnisse im 21. Deutschen Bundestag: eine mögliche ohnehin nur wacklige schwarz-rote Koalitionsmehrheit von 13 Stimmen wäre futsch!
Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl wird heute, 14.März, das amtliche Endergebnis festgestellt und veröffentlicht. In der Regel entspricht das amtliche Endergebnis dem vorläufigen Ergebnis, das in der Wahlnacht veröffentlicht wurde.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











