Darum fordert Ann-Katrin Kaufhold eine „Diskussion“ über Grundrechte für Steine, Tiere und Bäume

vor 11 Monaten

Darum fordert Ann-Katrin Kaufhold eine „Diskussion“ über Grundrechte für Steine, Tiere und Bäume
Bildquelle: NiUS

Die zweite SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht, Ann-Katrin Kaufhold, fordert eine „sozial-ökologische Umgestaltung der Gesellschaft“, spricht sich für weniger „Ängstlichkeit“ bei Oppositionsverboten aus und sieht Gerichte als Möglichkeit, um „unpopuläre Maßnahmen anzuordnen“. In einem weiteren Aufsatz stellt sie Grundrechte für Tiere, Steine und Bäume in den Raum. Es wäre das Mittel, mit dem die von ihr geforderte „Umgestaltung der Gesellschaft“ in die Tat umgesetzt werden könnte.

Der Aufsatz, in dem sich Ann-Katrin Kaufhold mit der Frage nach den Trägern von Grundrechten befasst, hat Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema. Der Text erschien 2023 in einem Sammelband namens „Grundgesetz Kommentar“, herausgegeben von Frauke Brosius-Gersdorf – der anderen SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht.

Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt, dass die Grundrechte auch für juristische Personen gelten. Für Kaufhold ist dies ein Problem. Die Regel sorge ihrer Ansicht nach „faktisch“ zu einem „Ausbau der Machtpositionen von juristischen Personen“, wie sie etwa Vereine, Unternehmen oder Stiftungen sind. Diese könnten ihre Grundrechte aber „typischerweise schneller, in größerem Umfang und nachhaltiger zur Erweiterung speziell ihrer Eigentumspositionen nutzen als juristische Personen“, so die Juristin.

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