Nach Berichten von NIUS über das Engagement der Asylrechtsanwältin Berenice Böhlo, die drei Somalis im Zuge ihrer Einreisebemühungen in die Bundesrepublik vertrat, haben der Deutsche Anwaltsverein (DAV) und der Republikanische Anwaltsverein (RAV) die Richtigkeit der NIUS-Recherchen bestätigt. In einem gemeinsamen Statement, welches am Donnerstag veröffentlicht wurde, heißt es: Die NIUS-Recherche sei „die Skandalisierung gewöhnlicher rechtsstaatlicher Vorgänge und die Einschüchterung derer, die ihrer Aufgabe im Rechtsstaat nachkommen“.
Das Statement des „Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins“
Am Mittwoch hatte NIUS exklusiv über das Engagement von Anwältin Böhlo berichtet, die die drei Asylbewerber Sakeria und Ibrahim A. M. sowie die angeblich 16-jährige Sabirin M. H. anwaltlich vertrat. Ihre ostafrikanischen Mandanten waren über Belarus und Litauen nach Polen und anschließend nach Deutschland eingereist – und bekamen auf ihrem Weg Hilfe von Migrationsaktivisten von „Pro Asyl“ und der „Helsinki Foundation for Human Rights“ aus Polen. Die Rolle von Berenice Böhlo, die zeitgleich mit dem Asylgesuch der Somalis bei der dritten Einreise bei der Bundespolizei vorstellig wurde und in deren Schriftsatz sich nach NIUS-Informationen erstmals eine womöglich gefälschte Geburtsurkunde befand, wirft dabei gewichtige Fragen auf.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











